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Aus der Praxis

BayKiBiG-Reform 2026: Was sie für kleine Waldkindergärten bedeutet – und was wir jetzt selbst in der Hand haben

Am 22. Juli 2026 hat der Bayerische Landtag die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes beschlossen. Wir haben uns die Monate davor sehr intensiv damit beschäftigt – mit Positionspapier, mit Gesprächen, mit vielen Abenden am Küchentisch. Ich will hier mal aufschreiben, wie das so gelaufen ist. Auch der Teil, der nicht funktioniert hat.

Florian4. August 202611 Min. Lesedauer

Am 22. Juli 2026 hat der Bayerische Landtag die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes beschlossen. Sie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Wir haben uns die Monate davor sehr intensiv damit beschäftigt – mit Positionspapier, mit Gesprächen, mit vielen Abenden am Küchentisch.

Ich will hier mal aufschreiben, wie das so gelaufen ist. Auch der Teil, der nicht funktioniert hat.

Warum wir uns überhaupt eingemischt haben

Ich bin der erste Vorstand unseres Waldkindergartens. Normalerweise ist Gesetzgebung nicht so mein Ding.

Aber als die Eckpunkte der Reform klarer wurden, haben wir angefangen zu rechnen. Nicht, weil wir das unbedingt wollten, sondern weil wir eine Frage beantworten mussten: Können wir unser Team so halten, wie es ist?

Der Kern der Sache ist eine Umstellung in der Förderlogik. Der bisherige Personalbonus und die Assistenzkraftförderung werden durch eine neue Teamkräftepauschale ersetzt. Die Pauschale gilt pro Platz. Das klingt nach einer technischen Änderung. Für eine kleine Einrichtung ist es keine.

Ich möchte hier kurz was klarstellen, weil das mir echt wichtig ist: Der Freistaat kürzt nicht. Die Staatsregierung hat gesagt, dass die Förderung für Qualität und Teamarbeit im Endausbau im Vergleich zu 2025 deutlich steigen wird. Außerdem sind Teamkräfte jetzt dauerhaft im Gesetz verankert. Das ist ein echter Fortschritt, und ich sage das ohne Zähneknirschen.

Aber: Eine Systemumstellung, bei der insgesamt mehr Geld fließt, kann für einzelne Einrichtungen trotzdem anders aussehen als für den Durchschnitt. Das war genau unser Problem.

Was an einem Waldkindergarten strukturell anders ist

In unserem Papier haben wir vor allem darauf hingewiesen, dass wir viele Kosten haben, die immer gleich bleiben. Die Zahl der Kinder ist dabei nicht so wichtig.

Wir haben große Aufsichtsflächen. Wir haben Witterung – und zwar jeden Tag, nicht nur, wenn es passt. Wir können Gruppen nicht einfach zusammenlegen, wenn jemand krank ist, weil „zusammenlegen” im Wald etwas anderes bedeutet als in einem Haus mit vier Gruppenräumen. Und der Organisationsaufwand für dieselbe pädagogische Arbeit ist bei uns schlicht höher.

Eine platzbezogene Pauschale ist da nicht vorgesehen. Sie rechnet pro Kind. Unsere Struktur rechnet nicht pro Kind.

Dazu kommt noch ein Punkt, über den ich mir persönlich am meisten Gedanken gemacht habe. In der Begründung des Gesetzentwurfs steht, dass Assistenzkräfte dem pädagogischen Personal unter die Arme greifen sollen. Das ist genau die Logik, der wir jahrelang gefolgt sind. Die Förderung hat uns echt dazu motiviert, Assistenzstrukturen aufzubauen. Wir haben das gemacht. Und dann merkst du, dass die neue Systematik dieses gewachsene Personal nicht individuell berücksichtigt.

Das ist kein Vorwurf an einzelne Menschen. Das ist eine Nebenwirkung.

Das Positionspapier – und das Gespräch, das besser lief als erwartet

Wir haben ein Positionspapier geschrieben. Sachlich, mehrfach überarbeitet, ausschließlich mit Primärquellen: Hier sind der Gesetzentwurf, die Gesetzesbegründung, die Unterlagen des StMAS und die Anhörung im Sozialausschuss. Kein Empörungston. Wir finden die Ziele der Reform gut und haben ein paar konkrete Vorschläge gemacht. Unter anderem wollen wir, dass bestehende Personalstrukturen geschützt werden. Außerdem sollten Härtefallregelungen geschaffen werden. Und wir brauchen eine stärkere Sockelförderung für kleine Einrichtungen.

Wir haben dann bei unserem Landtagsabgeordneten Martin Behringer ein Gesprächstermin vereinbart.

Das war echt eine positive Überraschung. Er hat sich richtig viel Zeit genommen. Er hat unsere Argumentation verstanden und sich dafür interessiert. Am Ende hat er zugesagt, zu unserem Sommerfest zu kommen.

Ich schreibe das so ausführlich, weil ich vorher ehrlich gesagt nicht damit gerechnet hatte. Wenn ein kleiner Verein mit einem selbstgeschriebenen Papier kommt, rechnet er mit einer freundlichen Standardantwort. Wir haben ein echtes Gespräch geführt.

Was im beschlossenen Gesetz gelandet ist

Nach der Verabschiedung haben wir nachgesehen, was aus unseren Punkten geworden ist.

Die Antwort ist kurz: Bestandsschutz, Härtefallregelung und eine Sonderregelung für Waldkindergärten stehen nicht im Gesetz. Und auch, dass es keine individuellen Lösungen für bestehende Personalstrukturen gibt, ist nicht so cool. Die Teamkräftepauschale bleibt platzbezogen.

Zu den Änderungsanträgen gehörte unter anderem eine Evaluation, die im Gesetz verankert werden soll. Außerdem geht es um Transparenzregelungen und eine gestärkte Elternvertretung. Aus der Politik hört man, dass vor allem kleine Einrichtungen und Landkindergärten berücksichtigt werden sollen. Wie sich das in der Praxis auswirkt, wird sich zeigen.

Unsere Argumentation bleibt also im Wesentlichen bestehen. Wir schauen jetzt jede Woche, ob es neue Hinweise, Berechnungshilfen oder FAQs gibt. Das klingt vielleicht etwas pedantisch. Aber die Details entscheiden bei uns über eine halbe Stelle.

Ich bin trotzdem nicht frustriert. Ein Gesetz ist ein Kompromiss aus vielen Interessen, und wir sind ein kleiner Verein mit nur ein paar Kindern im Bayerischen Wald. Dass unsere Punkte diesmal nicht durchgekommen sind, heißt nicht, dass es falsch war, sie aufzuschreiben. Die Evaluation kommt. Bis dahin brauchen wir Einrichtungen, die belegen können, was bei ihnen passiert.

Nachtrag: Jetzt liegen die Zahlen auf dem Tisch

Ich hatte den Beitrag schon fast fertig, als ich eine Nachricht vom Landratsamt bekam. Da standen die konkreten Beträge drin. Die verändern das Bild – in beide Richtungen. Ich schreibe sie hier auf, weil ich in den letzten Wochen gemerkt habe, wie viele kleine Einrichtungen noch gar nicht wissen, was auf sie zukommt.

Der Qualitätsbonus steigt deutlich. Der Betrag liegt bei 693,28 € für 2027, 852,36 € für 2028 und 857,87 € für 2029. Danach wird er nicht mehr dynamisiert. Das sollte man sich für die Jahre ab 2030 merken.

Dafür fallen andere Komponenten weg. Der Elternbeitragszuschuss von 100 €, die Erhöhung des Buchungszeitfaktors um 0,15 für Kinder unter drei Jahren und die U3-Bundesmittelrichtlinie gelten ab sofort nicht mehr. Das Geld ist nicht weg, es steckt jetzt im Qualitätsbonus. Aber wer bisher Elternbeiträge kalkuliert hat, muss neu rechnen. Das StMAS stellt dafür eine Berechnungsvorlage bereit. Für alle, die sie noch nicht kennen: Schaut sie euch unbedingt an, bevor die nächsten Elternbeiträge festgelegt werden.

Und jetzt die Überraschung bei der Teamkräftepauschale. Für bis zu 50 genehmigte Plätze gibt es 500,00 € pro Platz im Jahr 2027 und 700,00 € in den Jahren 2028 und 2029. Für den Bereich von 51 bis 150 Plätzen sind es dagegen nur 167,61 € beziehungsweise 242,37 € pro Platz. Über 150 Plätze hinaus gibt es gar nichts mehr.

Das heißt, bei den ersten 50 Plätzen ist der Satz mehr als doppelt so hoch. Für uns kleine Einrichtungen ist das keine schlechte Nachricht, sondern eine gute. Und ab 2028 gilt für bis zu 50 Plätze keine Mindeststundenzahl. Wenn du mehr Plätze abrechnen willst, brauchst du Teamkräfte mit mindestens 25 Wochenstunden, ab 101 Plätzen sogar 35 Wochenstunden.

Ich muss also meine ursprüngliche Sorge etwas revidieren. Die Sockelförderung für kleine Einrichtungen, die wir gefordert haben, ist in der Staffelung drin, aber in abgewandelter Form. Das sage ich gern, auch wenn ich vorher lauter war.

Der Haken liegt woanders, und er ist ernst. Beim bisherigen Personalbonus konnten auch zusätzliche pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert werden, die nicht für den Anstellungsschlüssel gebraucht wurden. Die Teamkräftepauschale kann das nicht mehr. Nach dem neuen § 18 AVBayKiBiG sind Teamkräfte ausdrücklich nur diejenigen Beschäftigten, die kein pädagogisches Personal im Sinne des § 16 sind. Aktuell werden Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte, Assistenzkräfte und SEJ-Praktikumsstellen gefördert.

Für Fach- und Ergänzungskräfte greift die Pauschale nicht mehr.

Wer also über die Jahre eine pädagogische Kraft über dem Anstellungsschlüssel aufgebaut hat – weil das der Alltag hergab und die Förderung es zuließ – der muss ab 2027 mit anderen rechnen. Genau darum ging es in unserem Positionspapier, und genau dieser Punkt ist geblieben.

Zwei Dinge, die im Schreiben untergehen, aber gut sind: Ein höherer Gewichtungsfaktor gilt in Zukunft immer bis zum Ende des Kindergartenjahres, auch wenn das Kind zwischendurch drei wird. Das spart eine Menge unterjähriger Rechnerei. Und Kinder mit Faktor 4,5 können künftig auch nach dem dritten Lebensjahr mit niedrigen Buchungszeiten gefördert werden. Das war vorher nur für Krippen- und Hortkinder möglich.

Eine Sache noch zur Einordnung: Die Mittel aus PQB, Sprach-Kitas und kita.digital fließen ab dem 1. Januar 2027 in eine neue Funktionsstellenpauschale nach § 24 AVBayKiBiG. Die geht an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, nicht direkt an die Einrichtung. Wenn du bisher aus einem dieser Programme etwas hattest, solltest du dich frühzeitig mit dem Jugendamt in Verbindung setzen.

Das Landratsamt selbst sagt übrigens ganz offen, dass die Reform für manche Einrichtungen und Elternschaften mit einer Verschlechterung einhergeht. Diese Bedenken wurden in der Verbändeanhörung geäußert. Ich finde diese Ehrlichkeit bemerkenswert. Sie bestätigt, dass wir uns die Sache nicht eingebildet haben.

Und jetzt kommt der Teil, um den es mir eigentlich geht

Wenn du das hier bis hierher gelesen hast, bist du wahrscheinlich selbst Vorstand oder Leitung einer kleinen Einrichtung. Dann kennst du das Gefühl: Man hat gemacht, was man machen konnte, und die Entscheidung ist trotzdem woanders gefallen.

Ich sag jetzt bewusst nicht: Digitalisierung löst das.

Eine Software kann eine Förderung nicht ersetzen. Wenn jemand dir erzählt, eine App gleicht eine Finanzierungslücke aus, dann ist das nichts als Verkaufsgeschwätz. Ich baue solche Software und ich sage das trotzdem – oder gerade deshalb.

Was sich aber verändert, ist der Wert einer einzelnen Arbeitsstunde.

Und seit dem Schreiben vom Landratsamt lässt sich das ziemlich genau benennen. Wenn pädagogische Zusatzkräfte nicht mehr über die Pauschale gefördert werden, dann ist jede pädagogische Stunde, die für Verwaltung draufgeht, teurer als vorher. Sie wird aus dem Anstellungsschlüssel finanziert, nicht aus einem Zusatztopf. Jede Stunde, die abends für Beobachtungsbögen, für Vertragspost, für das Nachlesen von 200 WhatsApp-Nachrichten draufgeht, fehlt damit direkt bei den Kindern.

Umgekehrt gilt aber auch: Verwaltungskräfte sind ausdrücklich förderfähig. Das heißt, es lohnt sich mehr denn je, Verwaltungsarbeit dort zu bündeln, wo sie hingehört – und alles, was sich automatisieren lässt, auch zu automatisieren.

Ich sag's ganz ehrlich: Digitalisierung ersetzt kein Geld. Aber sie ist einer der wenigen Hebel, die wir ohne den Freistaat selbst in der Hand haben.

Der zweite Punkt: Ihr werdet belegen müssen, was ihr leistet

Ich finde, dass die verankerte Evaluation ein wichtiger Teil der Reform ist, der oft unterschätzt wird. Bis dahin checken wir erst mal, wie das neue System so wirkt.

Das ist eine Chance – aber nur für Einrichtungen, die Zahlen haben.

Wenn man sauber dokumentiert, wie viele Stunden tatsächlich in Verwaltung fließen, wie Anwesenheiten und Betreuungszeiten wirklich aussehen, wie viel Arbeit hinter der Beobachtungsdokumentation steckt, kann man in vier Jahren argumentieren. Wir sollten uns auf Fakten stützen und nicht auf unser Bauchgefühl hören.

Wer ein Klemmbrett hat, kann nur behaupten.

Das gilt schon jetzt ganz praktisch. Die Berechnungsvorlage des StMAS ist nur so gut wie die Zahlen, die man hineinschreibt. Wer weiß, wie viele Wochenstunden seine Teamkräfte tatsächlich leisten und welche Plätze genehmigt sind, kann in einer halben Stunde durchrechnen, wo er 2027 steht. Wer das erst zusammensuchen muss, sitzt zwei Abende dran.

Das war übrigens auch die Erfahrung mit unserem Positionspapier. Wir haben über andere Themen gesprochen, nicht über unsere Sorgen. Es waren die Zahlen, die wir dahinterlegen konnten. Ein Teil dieser Zahlen konnten wir so schnell zusammenstellen, weil wir bestimmte Dinge bei uns schon digital erfassen. Wenn ich das alles aus den Ordnern hätte zusammensuchen müssen, hätte ich das Papier neben Job und Familie nicht geschafft.

Wo ich anfangen würde

Nicht überall gleichzeitig. Wie ich hier schon oft geschrieben habe, gilt das weiterhin.

Fang bei der Stelle an, die am meisten nervt – und bei der du gleichzeitig Daten produzierst, die du später brauchst. Bei den meisten kleinen Einrichtungen sind das zum Beispiel die Anwesenheiten, die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden oder die Beobachtungsdokumentation. Bei uns war es die Elternkommunikation, weil da der Leidensdruck am höchsten war.

Wenn ich heute neu anfangen würde, wäre es wahrscheinlich die Arbeitszeiterfassung. Nicht, weil sie spannend ist, sondern weil ab 2028 Wochenstunden über die Höhe der Pauschale mitentscheiden. Sowas will man nicht schätzen müssen.

Es gibt nicht den einen richtigen Einstieg. Es gibt nur den, der zu eurer Einrichtung passt.

Ich hoffe, dass 2027 nicht das Jahr wird, in dem kleine Einrichtungen still leiser werden. Eines, in dem ein paar von uns anfangen, ihre Arbeit sichtbar zu machen. Das gilt für den Träger, die Kommune und, wenn es soweit ist, auch für die Evaluation.

Wir sind auf jeden Fall weiter dabei. Das Sommerfest steht, der Abgeordnete kommt, und die wöchentliche Runde durch die Vollzugshinweise läuft.

Ihr steckt gerade selbst in dieser Rechnung? Schreibt mir – ich tausche mich gerne aus, wie andere kleine Einrichtungen damit umgehen: hallo@waldkindergarten.app. Und wenn ihr die Werkzeuge dahinter anschauen wollt: Wir suchen weiterhin Pilotpartner. Kostenloser Zugang gegen ehrliches Feedback.


Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung als Vorstand einer kleinen Einrichtung. Er ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung. Die genauen Auswirkungen hängen von den noch ausstehenden Vollzugshinweisen und von der Situation eurer Einrichtung ab. Die genannten Beträge geben den Stand der Information unseres Landratsamts vom August 2026 wieder.